Fokus: Strafrecht.
Die Kanzlei Moslehi steht für fundierte Expertise und engagierte Verteidigung auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts. Sie berät und verteidigt Mandanten bundesweit in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten. Ihre Arbeitsweise ist geprägt von Präzision und strategischem Weitblick.

Kanzlei
Tätigkeitsfeld
Die Kanzlei Moslehi berät und verteidigt bundesweit auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts – vom allgemeinen Strafrecht über das Betäubungsmittelstrafrecht bis zum Wirtschaftsstrafrecht – in allen Verfahrensstadien, namentlich vom Ermittlungsverfahren bis zur Rechtsmittelinstanz. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Revisionsrecht. In ausgewählten Fällen wird die Kanzlei auch auf dem Gebiet des Verfassungsrechts tätig.
Umfassende Perspektive
Überzeugt davon, dass Spezialisierungen der Mandantschaft einen erheblichen Nutzen bieten, zieht die Kanzlei in Fällen, die tiefergehende außerstrafrechtliche Kenntnisse erfordern, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aus ihrem Netzwerk zu Rate.
Die erheblichen Belastungen durch das Strafverfahren spielen für die Beratungspraxis der Kanzlei eine entscheidende Rolle. Sie berät umfassend, das heißt auch mit Blick auf etwaige berufliche und wirtschaftlichen Folgen. Sind Tatvorwürfe öffentlich bekannt und etwa Gegenstand von Presseberichterstattungen, erstreckt sich die anwaltliche Beratung auch auf den Umgang mit der Öffentlichkeit.
Expertise
Verteidigung im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren und im Hauptverfahren
Die Kanzlei Moslehi verteidigt im gesamten sogenannten Erkenntnisverfahren, das heißt im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ebenso wie im gerichtlichen Zwischen- und Hauptverfahren.
Ermittlungsverfahren
Je früher der Verteidiger tätig werden kann, desto stärker kann er die wesentlichen Weichen für den weiteren Gang des Verfahrens stellen. Bereits bei Bekanntwerden des polizeilichen Aktenzeichens oder Eingang des polizeilichen Anhörungs- oder Vorladungsschreibens ist die Beauftragung des Rechtsanwalts ratsam.
Zwischenverfahren
Bei der Zustellung der Anklageschrift an den Angeschuldigten befindet sich die Ermittlungsakte bereits beim Gericht. In diesem Verfahrensstadium geht die Staatsanwaltschaft vom Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts aus. Wenngleich das frühe Tätigwerden eines Verteidigers – bereits im Ermittlungsverfahren – vorzuziehen ist, können auch noch im Zwischenverfahren wichtige Akzente gesetzt werden.
Hauptverfahren
Hat das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und Termine für die Hauptverhandlung anberaumt und den Angeklagten geladen, hat es den hinreichenden Tatverdacht bejaht: Aus der Warte des Gerichts ist die Verurteilung damit wahrscheinlicher als ein Freispruch. Die Konsultation eines auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist dringend geboten.
Verteidigung im Revisionsverfahren
Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist die Verteidigung im Revisionsverfahren. Für den Angeklagten ist die Revision das letzte ordentliche Rechtsmittel. Das Verfahren ist äußerst formalisiert, die Hürden sind hoch, Erfolge sind selten: Beanstandet werden kann nur, dass auf dem Weg zum Urteil (mit der sogenannten Verfahrensrüge) oder im Urteil selbst (mit der sogenannten Sachrüge) das Gesetz verletzt worden ist.
Diese Herausforderungen machen den Einsatz spezialisierter Verteidiger notwendig, die das Revisionshandwerk beherrschen. Die Kanzlei Moslehi setzt bei ihren Revisionsschriftsätzen auf die profunde Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung, Mut zur Schwerpunktsetzung und prägnante Sprache.
Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentliches Rechtsmittel. Mit ihr kann beim Bundesverfassungsgericht zwar jeder Akt hoheitlicher Gewalt zur Überprüfung gestellt werden; allerdings ist der verfassungsgerichtliche Prüfungsmaßstab darauf beschränkt, ob spezifisches Verfassungsrecht verletzt worden ist.
Die Kanzlei führt in ausgewählten – vor allem strafrechtlichen – Angelegenheiten, die Erfolgsaussichten erkennen lassen, Verfassungsbeschwerdeverfahren.
Rechtsgutachten
Die forensische Erfahrung in Hauptverhandlungen, die wissenschaftliche Tiefe in größeren Schriftsätzen – vor allem in Revisionsbegründungen und Verfassungsbeschwerden – sowie die Beteiligung an der Lehre erlauben es Rechtsanwalt Moslehi, Gutachten zu strafrechtlichen Fragestellungen für Privatpersonen, Unternehmen und Behörden zu erstatten.
Profil

Rechtsanwalt Sina Aaron Moslehi studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes an der Universität Hamburg und an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Schwerpunkt in der deutschen und internationalen Strafrechtspflege. Seine Referendariatsstationen durchlief er u. a. in der Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin (Referat Internationales Strafrecht) und bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg.
Bereits während seines Studiums und Referendariats war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Strate und Ventzke tätig. Dort arbeitete er später als angestellter Rechtsanwalt auf den Gebieten des Strafrechts und Verfassungsrechts, bevor er seine eigene Kanzlei gründete.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit unterrichtet er als Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg und an der Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg. Er ist zudem Redakteur der Fachzeitschrift HRRS. Als Mitglied im Vorstand des Hamburgischen Anwaltvereins (HAV) ist er u. a. zuständig für die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und Mitglied im Clearingausschuss für die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie unmittelbaren Kontakt auf, um Ihr Anliegen zu schildern und Informationen über den möglichen weiteren Gang der Dinge in Erfahrung zu bringen. Halten Sie bitte behördliche und gerichtliche Schreiben bereit, falls Sie solche erhalten haben sollten.